Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen IT-Service Harms (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen (z.B. Beratung, Installation, Wartung, Reparatur) sowie der Verkauf von Hardware und Software, wie im jeweiligen Angebot oder Auftrag beschrieben.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart (z.B. bei Werkverträgen).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Dienstleistung bzw. Lieferung der Ware zustande.
§ 4 Leistungsumfang und Fristen
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag oder der Auftragsbestätigung.
(2) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vereinbarten Preise. Sofern keine Festpreise vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers.
(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen, indem er ihm alle notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt.
(2) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten (Backups) selbst verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Teil der beauftragten Leistung ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch eine fehlende oder unzureichende Datensicherung des Auftraggebers entstanden sind.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Bei Werkleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers (Großefehn/Aurich).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.